Musterdienstvereinbarung

zur Nutzung von Internetdiensten

(Stand: 18. Juli 2002)

1 Geltungsbereich und Zweckbestimmung

Die vorliegende Dienstvereinbarung regelt den Zugang zu den Internetdiensten und ihre zulässige Nutzung. Neben dieser Dienstvereinbarung gelten alle Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit.

Diese Dienstvereinbarung gilt für alle Beschäftigten im Geschäftsbereich des ......................................., die an Arbeitsplätzen mit einem Zugang zum Internet arbeiten.

Die Nutzung des Internet dient dem Zugriff auf weltweit verfügbare Informationen sowie dem Bereitstellen von Informationen.

Eine personenbezogene Kontrolle oder Protokollierung der Internet-Nutzung findet nur statt, soweit sie zu Zwecken des Datenschutzes, der Datensicherung oder zur Sicherung des ordnungsgemäßen Betriebs der Verfahren erforderlich ist.

2 Begriffsbestimmung

3 Organisatorische Grundsätze

Grundsätzlich wird jedem Beschäftigten die Nutzung des Internet ermöglicht. Soweit die technischen Voraussetzungen am Arbeitsplatz noch nicht vorhanden sind, können zentrale Internetarbeitsplätze benutzt werden.

Alternative 1

Der Internet-Zugang wird sowohl für die dienstliche als auch für die private Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Nutzung ist auf ein kostenmäßig vertretbares Maß zu beschränken (siehe auch den letzten Absatz dieses Abschnitts).

Die private Nutzung darf keine negativen Auswirkungen auf die Bewältigung der Arbeitsaufgaben haben.

Private E-Mails dürfen grundsätzlich nur über die Nutzung kostenloser WEB-Mail-Dienste versandt und empfangen werden.

Alternative 2

Der Internet-Zugang wird nur für die dienstliche Nutzung zur Verfügung gestellt.

Über die dienstlichen E-Mail-Adressen eingehende private E-Mails sind wie private schriftliche Post zu behandeln. So sind eingehende private, aber fälschlich als Dienstpost behandelte E-Mails den betreffenden Beschäftigten unverzüglich nach bekannt werden ihres privaten Charakters zur alleinigen Kenntnis zu geben.

Das Abrufen und Ausführen von Programmen aus und in dem Internet (Download/Kopieren) ist wegen der Virengefahr und aus lizenzrechtlichen Gesichtspunkten nicht gestattet, soweit die Programme als solche erkennbar sind (siehe dazu die Informationen des IT-Referats zu dieser Dienstvereinbarung). Beispielsweise dürfen Makros3, die in abgerufenen Dateien enthalten sind, nicht ausgeführt werden, da sie wie eigenständige Programme wirken können. Auch Dateien, die urheberrechtlich geschützt sind, dürfen nicht abgerufen werden. Sollte dienstlicher Bedarf für den Download von Programmen, Makros oder urheberrechtlich geschützten Dateien bestehen, ist dies bei den IT-Verantwortlichen unter Angabe der Gründe zu beantragen.

Das Abrufen von Informationen bzw. der weitere Umgang mit per E-Mail erhaltenen Dokumenten, die gepackt, verschlüsselt oder passwortgeschützt sind, ist nur auf dafür eingerichteten Arbeitsplatzrechnern gestattet. Diese Rechner sind mit einem lokalen Virenscanner auszustatten, da die Informationen nicht zentral automatisch auf Viren überprüft werden können. Ausnahmen für den dienstlichen Gebrauch, insbesondere für die Umsetzung der Anforderungen des Signaturgesetzes, sind beim IT-Referat zu beantragen.

Dokumente, die personenbezogene oder andere sensible Daten beinhalten, dürfen per E-Mail nicht unverschlüsselt übertragen werden.

Das Abrufen kostenpflichtiger Informationen aus dem Internet ist beim IT-Referat zu beantragen und bedarf der Genehmigung durch den ....................................... bzw. durch den jeweiligen Dienstellenleiter in den nachgeordneten Behörden.

zusätzlich bei Alternative 1

Kostenpflichtiges Abrufen von Informationen aus dem Internet für den Privatgebrauch ist unzulässig.

Ferngesteuerte Zugriffe oder Steuerungen von Rechnersystemen über sogenannte Remote-Anwendungen bzw. Terminal-Emulationen sind grundsätzlich nicht zugelassen. Sollte dienstlicher Bedarf für Remote-Zugriffe bzw. Terminal-Emulationen bestehen, sind diese bei den IT-Verantwortlichen unter Angabe der Gründe zu beantragen.

Die Internet-Telephonie und Bildtelephonie sind grundsätzlich nicht zugelassen. Ausnahmen für den dienstlichen Gebrauch sind beim IT-Referat zu beantragen.

Aus Wirtschaftlichkeits- oder IT-Sicherheitsgründen kann die Internetnutzung beschränkt werden.

Beispiele:

4 Verhaltensgrundsätze

Grundsätzlich ist die Bekanntmachung des Innenministeriums bezüglich der "Empfehlungen zur Nutzung der elektronischen Post in den Ministerien und der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern" vom 19. Juli 2000 (AmtsBl. M-V 2000 S. 1090) zu beachten.

Unzulässig ist jede bewusste Internetnutzung, die geeignet erscheint, den Interessen der Dienststelle oder deren Ansehen in der Öffentlichkeit zu schaden, oder die gegen geltendes Recht verstößt, beispielsweise

Ausnahmen vom Abrufverbot müssen vorab vom ....................................... sowie in den nachgeordneten Behörden vom Dienststellenleiter zugelassen werden und sind beim IT-Referat unter Angabe der Gründe zu beantragen.

Rechner, die einen Internetzugang nicht über das Corporate Network4 erhalten und somit nicht über die zentrale Firewall des Landes gesichert sind, dürfen nur als Einzelbildschirmarbeitsplätze benutzt werden. Das Übertragen von Daten dieser Rechner in das Dienststellen-Netzwerk obliegt ausschließlich den IT-Verantwortlichen und ist entsprechend den Vorschriften des IT-Grundschutzhandbuchs des BSI5 durchzuführen. Auf diesen Rechnern dürfen keine schutzbedürftigen Daten gespeichert werden.

Unerklärliche Ereignisse, wie z. B. ungewöhnliches Systemverhalten, unklarer Verlust von Daten oder Programmen, Verdacht auf Viren und nicht autorisierte Zugriffe sind sofort über die jeweiligen IT-Verantwortlichen dem IT-Referat zu melden.

5 Protokollierung und Kontrolle

Eine personenbezogene Kontrolle oder Protokollierung der Internet-Nutzung findet nur statt, soweit sie zu Zwecken des Datenschutzes, der Datensicherung oder zur Sicherung des ordnungsgemäßen Betriebs der Verfahren erforderlich ist.

Die Kontroll- und Protokollierungsergebnisse dürfen nur zu diesen Zwecken (§ 10 Abs. 6 DSG M-V) und nicht zu einer Leistungs- und Verhaltungskontrolle verwendet werden (§ 35 Abs. 7 DSG M-V).

Die erhobenen Protokolldaten werden nach jeweils spätestens drei Monaten gelöscht.

zusätzlich bei Alternative 1

Kontrolle und Auswertung von personenbezogenen Protokollen können sich auch auf die private Kommunikation erstrecken. Deshalb soll jeder Beschäftigte, der Internetdienste für private Zwecke nutzen möchte, eine persönliche Erklärung unterschreiben, mit der er in mögliche Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis einwilligt, die mit den in Satz 1 genannten Maßnahmen verbunden sind, und die weiteren Rahmenbedingungen der Privatnutzung anerkennt. Einen entsprechenden Formulierungsvorschlag enthält der Anhang dieser Musterdienstvereinbarung.

6 Verstöße

Ein Verstoß gegen diese Dienstvereinbarung oder andere Reglungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit kann neben den dienst- und arbeitsrechtlichen Folgen auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

7 Inkrafttreten

Diese Dienstvereinbarung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Datum

Behördenleitung

Personalvertretung

 


1 Als Programm bezeichnet man ein Stück ausführbare Software.

2 Beispielsweise gibt es die Mailing -Liste http://www.bundesrat.de/email/index.html

3 Makros sind in Anwendungen aufgezeichnete Folgen von Tastenanschlägen und Befehlen, die häufig wiederverwendet werden sollen und innerhalb der Nutzerdatei unter eigenem Makronamen abgespeichert und abgerufen werden.

4 Corporate Network ist ein Landesnetzwerk, das alle genutzten Telekommunikationsdienste (Daten, Sprachen, Fax, Video, usw.) integriert und zur Verfügung stellt

5 BSI: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik


Anhang zur Musterdienstvereinbarung

 

Erklärung zur privaten Nutzung des Internet im WM

Ich möchte den WWW-Dienst in dem von der Dienstanweisung erlaubten Umfang auch privat nutzen. Ich verpflichte mich, dabei diese Dienstanweisung, sonstige Bestimmungen sowie die allgemeinen Gesetze einzuhalten und für private E-Mails ausschließlich über WWW zugängliche WEB-Mail-Dienste zu nutzen.

Mir ist bekannt, dass technisch nicht zwischen dienstlicher und privater Nutzung unterschieden wird. Ich bin daher damit einverstanden, dass

 

Datum/Unterschrift