Landtag Mecklenburg-Vorpommern

Medieninformation

27. Februar 2008

Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern:

Neues Grundrecht schützt Infrastruktur der Zukunft

„Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung ein neues Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme herausgearbeitet. Damit hat es eine wegweisende Entscheidung zur Ausgestaltung der Informationsgesellschaft getroffen, die weit über die Grenzen der so genannten Online-Durchsuchung hinaus reicht“, so Karsten Neumann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Fortentwicklung des Grundrechtsschutzes folgt der Erkenntnis, dass die moderne Informations- und Kommunikationstechnik unser gesamtes gesellschaftliches Leben in einem ständig wachsenden Umfang durchdringt und somit zur wichtigsten Infrastruktur des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und privaten Lebens wurde. Die Herausarbeitung des neuen Grundrechts schließt bisherige Lücken im Grundrechtsschutz. Damit wird – auch angesichts der Schwierigkeiten in der Abgrenzung zwischen Verkehrs- und Inhaltsdaten – der Schutz auf alle Daten und technischen Systeme ausgedehnt. In dieser Konsequenz wird dieses Urteil noch viel weitreichendere Folgen haben, als nur die Begrenzung aktueller Überwachungspläne“ ist Neumann von der weitreichenden Bedeutung des heutigen Urteils überzeugt.

„Ein Grundrecht nimmt auch den Staat in die Verantwortung, sich aktiv um die Vertraulichkeit und Integrität technischer Systeme zu bemühen. Die Antwort des Bundesverfassungsgerichtes auf die Gefährdung der Privatheit im Zeitalter der elektronischen Kommunikation lautet also, den Staat in die Pflicht zu nehmen, auch unter diesen Bedingungen Vertraulichkeit zu gewährleisten. Hiermit hat das Bundesverfassungsgericht einen wesentlichen Beitrag geleistet, um das verloren gegangene Vertrauen in die Sicherheit von E-Government- und E-Commerce-Verfahren wieder herstellen zu können. Damit wird auch der Forderung nach Datenschutz-Audits, die seit 27 Jahren durch die Datenschutzbeauftragten diskutiert und gefordert werden, neuer Auftrieb verliehen“ so Neumann, der als Vorsitzender den Arbeitskreis „Technische und organisatorische Datenschutzfragen“ der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder leitet.

 

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