|
Landtag Mecklenburg-Vorpommern |
Medieninformation |
21. Februar 2006
Als einen wichtigen Beitrag zur Demokratisierung der Gesellschaft begrüßt der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann, den heute vorgelegten Gesetzentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz . „Mit der Einführung eines grundsätzlich voraussetzungslosen Zuganges der Bürgerinnen und Bürger zu den Akten der öffentlichen Verwaltung folgt Mecklenburg-Vorpommern nun endlich einem weltweiten Trend“, so Neumann unter Hinweis auf entsprechende Gesetze in über 50 Staaten weltweit und das seit dem 1. Januar 2006 in Kraft getretene Bundesgesetz. „Als Landesbeauftragter für den Datenschutz hat sich bereits mein Vorgänger dafür stark gemacht, dass Bürgerinnen und Bürger, natürlich unter Wahrung des Datenschutzes, Zugang zu allen Informationen erhalten, die bei der öffentlichen Verwaltung vorliegen. Transparenz ist das wichtigste Mittel demokratischer Kontrolle und widerspricht nicht dem Datenschutz, sondern ergänzt vielmehr das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten. Ich freue mich über diese Resonanz auf meine Datenschutzfachtagung im Jahre 2005.“ Die Tagungsdokumentation mit einer Vielzahl von Erläuterungen zum Umfang des Informationszugangsanspruches ist unter www.datenschutz-mv.de abrufbar und auch Anlage des Siebten Tätigkeitsberichtes des Landesbeauftragten für den Datenschutz (LT-Drs. 4/2078). „Gern nehme ich als Landesbeauftragter für den Datenschutz künftig zusätzlich die Aufgabe wahr, über die Umsetzung des Informationsfreiheitsanspruches durch die öffentlichen Behörden zu wachen, wenn hierfür eine klare Rechtsgrundlage geschaffen wird und mir die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Damit ist ein effektiver Schutz personenbezogener Daten gewährleistet. Ob dieses Gesetz jedoch erfolgreich einen Beitrag zu mehr Bürgernähe und Transparenz in der öffentlichen Verwaltung leistet, entscheiden allein die Bürgerinnen und Bürger durch eine verantwortungsvolle Nutzung dieses neuen Mittels zur demokratischen Teilhabe.“
„Ebenso besonnen und ausgewogen“ erscheint der ebenfalls heute vorgestellte Gesetzentwurf zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, so Neumann, „angesichts der in anderen Bundesländern ausufernden Bestrebungen zur unverhältnismäßigen Einschränkung von Freiheitsrechten. Insbesondere die Einführung einer Meldepflicht von Videoüberwachungen beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Beibehaltung klarer rechtlicher Voraussetzungen zeigen den begrüßenswerten Versuch, die Wahrung von Freiheitsrechten mit den Bedürfnissen der Gefahrenabwehr in Einklang zu bringen. Dies ist eine wichtige Verbesserung zur bisherigen Gesetzeslage.“ Ebenso werden die Eingriffsbefugnisse zeitlich befristet und eine Evaluation vorgesehen, „die dann aber auch ernst genommen werden muss.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
Mecklenburg-Vorpommern
Schloss Schwerin
19053 Schwerin
Telefon: (03 85) 5 94 94 55
Telefax: (03 85) 5 94 94 58
E-Mail: datenschutz@mvnet.de
Internet: http://www.lfd.m-v.de
verantwortlich: SG 1/DL/2006
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
- Pressestelle -
Schloss, Lennéstraße 1
19053 Schwerin
Fon: 0385 / 52 52 149
Fax: 0385 / 52 52 616
Mail: Pressestelle@Landtag-MV.de