"Das in dieser Woche vom Landtag in erster Lesung beratene Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes bringt erhebliche Grundrechtseinschränkungen für die Bürger unserer Landes. Aber der Gesetzgeber sagt dieses nicht klipp und klar." Mit diesen Worten hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Werner Kessel, heute (2004-01-30) in Schwerin den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf kritisiert, der zur weiteren Beratung an den Innenausschuss des Landtages überwiesen worden ist.
"Wenn lediglich in der Gesetzesbegründung darauf hingewiesen wird, dass die Verfassungsschutzbehörde künftig befugt sein soll, persönliche Daten unter anderem bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistern oder Post- und Telekommunikationsunternehmen abzufragen, ist das meines Erachtens nicht nur ein handwerklicher Fehler. Für die Bürgerinnen und Bürger ist allein aus dem Gesetz überhaupt nicht zu erkennen, welche Vielzahl von sensiblen Daten der Verfassungsschutz nunmehr abfragen dürfen soll", so Dr. Kessel weiter.
Des Weiteren soll ein größerer Personenkreis künftig regelmäßig sicherheitsüberprüft werden. Dazu soll neu definiert werden, was lebens- und verteidigungswichtige Einrichtungen und sicherheitsempfindliche Stellen sind. Die Stellen selbst sollen aber erst später in einer Rechtsverordnung genannt werden. "Schon jetzt ist klar, dass die Zahl der zu überprüfenden Personen in Behörden und in der Wirtschaft stark ansteigen wird. Daher wäre es im Sinn der Transparenz staatlichen Handelns schon geboten, diesen Personenkreis direkt im Gesetz zu benennen", sagte der oberste Datenschützer des Landes.
"Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 sind im Bund und in einigen Bundesländern Gesetze verabschiedet worden, von denen die Gesetzgeber annehmen, dass sie zur Bekämpfung des Terrorismus geeignet, erforderlich und angemessen sind. Die Parlamentsdebatte in Schwerin hat gezeigt, dass in den Fraktionen des Landtages Einigkeit darüber zu bestehen scheint, für Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls schärfere Kontroll-Regelungen zu beschliessen. Ich hatte bereits im Vorfeld empfohlen, im Gesetzestext deutlich zu formulieren, welche Einschränkungen ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung die Bürger mit den Erweiterungen der Befugnisse des Verfassungsschutzes zu erwarten haben. Aber leider sind selbst diese Empfehlungen bisher nicht berücksichtigt worden", sagte Dr. Kessel. Und weiter: "Ich hoffe, dass der Innenausschuss den Gesetzentwurf noch ändert."
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