Landtag Mecklenburg-Vorpommern

Pressemitteilung

 

Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern:

Akteneinsicht jetzt!

Am Freitag, dem 8. Juli 2005, wird der Bundesrat über das Informationsfreiheitsgesetz (BT-Drs. 15/4493) zu entscheiden haben.

„Akteneinsicht jetzt und für jeden – auch in Mecklenburg-Vorpommern. Dies wäre ein wichtiger und konkreter Schritt für die Stärkung der Bürgerrechte“, so Karsten Neumann, Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern, heute in Schwerin. Bei In-Kraft-Treten des Gesetzes hätte jede Bürgerin und jeder Bürger gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Damit wird das Amtsgeheimnis überall dort beseitigt, wo es des Schutzes von personenbezogenen Daten, Berufs- oder Geschäftsgeheimnissen sowie Geheimhaltungspflichten nicht bedarf.

„Gerade vor dem Hintergrund der Einführung von E-Government-Lösungen auch in Mecklenburg-Vorpommern ist der Schritt überfällig, durch die Gewährung eines freien Zugangs zu amtlichen Informationen die neu zu schaffenden technischen Möglichkeiten für mehr Demokratie und gegen ein Auswuchern der Bürokratie zu nutzen“, so Neumann zu den Chancen für die Verwaltungsmodernisierung durch ein Informationsfreiheitsgesetz auf Landesebene.

Auf einer Fachkonferenz des Landesbeauftragten für den Datenschutz am 1. Juni 2005 im Schweriner Schloss (Reden und Beiträge unter www.datenschutz-mv.de) hatte die Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses über das Vorhaben berichtet und der Berliner Informationsfreiheitsbeauftragte über seine Erfahrungen informiert. Danach sind die allseitig geäußerten Befürchtungen, Bürger könnten mit ihren Anfragen die Verwaltung lahm legen, nicht bestätigt worden. Vielmehr wurde deutlich, dass mehr Transparenz einerseits die demokratische Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger fördert, andererseits die Verwaltung in ihrer Informationspolitik fordert und so ihre Akzeptanz und Effektivität stärkt.

Weiter Informationen zum Thema: www.datenschutzzentrum.de/informationsfreiheit/ [EXTERNER LINK]

 

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
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verantwortlich: SG 1/DL/2005

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