Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
Mecklenburg-Vorpommern

Pressemitteilung

Schwerin, 15. August 2002

Patientengeheimnis in Arztpraxen wichtig / Umfrage aus Schleswig-Holstein

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Werner Kessel, hat heute auf die Ergebnisse einer vom Landesbeauftragten für den Datenschutz Schleswig-Holstein durchgeführten Umfrage zum Datenschutz in Arztpraxen hingewiesen.

Danach räumen die vom Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein befragten Bürgerinnen und Bürger dem Patientengeheimnis einen hohen Stellenwert ein. Für rund 95% der Befragten sei es wichtig, dass Ärzte das Patientengeheimnis in ihrer Arztpraxis sicherstellen; annähernd 90 % würden sogar einen Arzt meiden, wenn dieser nicht sorgsam mit ihren Patientendaten umgeht.

Weiteres Ergebnis der Umfrage ist der Umstand, dass der Datenschutz in vielen Arztpraxen noch verbesserungsbedürftig sei. So gaben 50 % der Befragten an, schon einmal in einer Arztpraxis die Daten anderer Patienten mitangehört zu haben. Darüber hinaus interessiere die Patienten, was künftig mit ihren vom Arzt erhobenen Daten passiere. Ebenfalls annähernd 90 % der Befragten wollen von ihrem Arzt informiert werden, wenn dieser Daten - zulässigerweise - an Dritte übermittelt.

Inzwischen hat das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz Schleswig-Holstein eine ausführliche Internet-Befragung zum selben Themenkomplex unter www.datenschutzzentrum.de/medizin [EXTERNER LINK] gestartet, an dem sich auch Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern beteiligen können.