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Landtag Mecklenburg-Vorpommern |
Pressemitteilung |
“Nach dem Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 21. Juli 2005 zum Sächsischen Verfassungsschutzgesetz gehören die betreffenden Vorschriften auch in Mecklenburg-Vorpommern auf den Prüfstand”, so der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann, am heutigen Tage in Schwerin.
“Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat den so genannten Großen Lauschangriff für verfassungswidrig erklärt und das Gesetz in diesem Punkt nur unter Auflagen bis spätestens 30. Juni 2006 in Kraft gelassen. Damit bestätigte das Verfassungsgericht die Bedenken der Datenschützer und auch die ablehnende Haltung Mecklenburg-Vorpommerns gegen die Einführung des Großen Lauschangriffs”, so Neumann weiter.
Das Verfassungsgericht hat zudem das verfassungsrechtlich verankerte Trennungsgebot zwischen Verfassungsschutz und Polizei deutlich gestärkt, indem es die sächsischen Vorschriften zu Datenübermittlungen von der Verfassungsschutzbehörde an die Staatsanwaltschaft bzw. an die Polizei als Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung für eindeutig verfassungswidrig erklärt hat.
Eine nahezu gleichlautende Norm im Verfassungsschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern sieht für von der Verfassungsschutzbehörde erhobene Daten keine ausreichende Kennzeichnung der Herkunft der Daten vor. Die Daten lassen nicht erkennen, wie sie erhoben worden sind (z. B. durch Observation, verdeckte Ermittlungen und Befragungen, heimliches Mithören und Aufzeichnungen durch technische Mittel). Ebenso wenig ist vorgesehen, dass dies den empfangenden Stellen, Staatsanwaltschaft oder Polizei mitgeteilt wird.
“Die strenge Trennung von Verfassungsschutz und Polizei und eine umfassende Kennzeichnung von sensiblen personenbezogenen Daten sind verfassungsrechtlich unabdingbar. Hier fand der Sächsische Verfassungsgerichtshof vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Debatten um eine verstärkte Nutzung geheimdienstlicher Methoden in der Polizeiarbeit erfreulich deutliche Worte, die in ganz Deutschland gehört werden sollten”, so Karsten Neumann weiter.
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