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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz

Mecklenburg-Vorpommern

 

Vortrag auf IHK-Hauptversammlung MV am 28.11.2005

„Datenschutz als Standortvorteil“

Karsten Neumann

Landesbeauftragter für den Datenschutz M-V

Bei Entwicklung und Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik sind die Sicherheitsanforderungen der Datenschützer und das Schutzziel der Firmen gegenüber Angriffen von innen und außen identisch.

Während in der Vergangenheit Datenschutz von Wirtschaft und Behörden – gerade in technischen Bereichen – oft als „Behinderung“ empfunden wurde, wächst zunehmend ein modernes Verständnis des Datenschutzes. Auf den Datenautobahnen sind die Datenschutzbestimmungen die Leitplanken.

Eine nachweisbare Risiko-Kontrolle der IT-Systeme für Unternehmen, die stark von der Informationstechnologie abhängen, kann einen Faktor des unternehmensweiten „Riskmanagements“darstellen, zu dessen Einrichtung die jeweiligen Geschäftsleitungen durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) aufgefordert sind. Im Zuge der europäischen Kreditrichtlinie Basel II könnte hier künftig auch die Möglichkeit von Vorteilen der Unternehmen durch nachweisbares Riskmanagement beim „Rating“ durch Banken entstehen.

Zugleich hat die Sensibilisierung für Datenschutzbelange positive Auswirkung sowohl unternehmensintern (Vertrauensverhältnis, Zusammenarbeit, Corporate Identity), als auch nach außen, als positiver Faktor der Kundenbindung.

Sie gibt Mitarbeitern eine Orientierung über einzuhaltende Standards und prägt Selbstbild und Außendarstellung des Unternehmens gegenüber seinen Kunden, die zunehmend Wert auf sparsame, transparente und vertrauliche Datenverarbeitung legen.

Diesen Prozess will der Gesetzgeber unterstützen und hat deshalb die Behörden und Einrichtungen des Landes durch § 5 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz – DSG M-V verpflichtet, IT-Produkte, deren Vereinbarkeit mit Datenschutz- und Datensicherheitsvorschriften in einem Prüfverfahren festgestellt wurden, vorrangig einzusetzen.

Ein solches Prüfverfahren wird gegenwärtig durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz in Zusammenarbeit mit der Landesregierung und der IT-Initiative M-V entwickelt. Es soll für IT-Entwicklungs- und Vertriebsfirmen mit Standort im Lande beim Produktmarketing nicht nur in der öffentlichen Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern entscheidend von Vorteil sein.

Deshalb wird das Verfahren bereits auf einem ersten Workshop am 6. Dezember 2005 im Technologiezentrum in Warnemünde gemeinsam mit Herstellern und Anwendern diskutiert – die Ergebnisse hierzu werden unter www.datenschutz-mv.de veröffentlicht.

„Datenschutz durch Technik“ – so lautet unsere Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft.

 

 

 

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
Mecklenburg-Vorpommern
Schloss Schwerin
19053 Schwerin

Telefon: 03 85/5 94 94-0
Telefax: 03 85/5 94 94-58

E-Mail: datenschutz@mvnet.de
Internet: www.lfd.m-v.de

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