Aufgaben
des Landesbeauftragten für den Datenschutz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz trägt durch Beratung und
Kontrolle dazu bei, dass mit personenbezogenen Daten ordnungsgemäß umgegangen
und so das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt
wird.
Er
- berät Bürgerinnen und Bürger zu allen Fragen des Datenschutzes
und bearbeitet Petitionen
- berät und kontrolliert öffentliche und private Stellen mit Sitz
in Mecklenburg-Vorpommern
- nimmt Stellung zu Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die Regelungen zur
Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten; erstellt Gutachten und führt
Untersuchungen in Datenschutzfragen durch
- arbeitet zusammen mit den Stellen, die in Bund und Ländern für
den Datenschutz zuständig sind
- beobachtet die Entwicklung und Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik
und deren Auswirkungen auf die Arbeitsweise der datenverarbeitenden Stellen
- erstellt alle zwei Kalenderjahre einen Tätigkeitsbericht
- informiert die Öffentlichkeit zu Fragen des Datenschutzes
Seit dem 29. Juli 2006 nimmt er die gleichen Aufgaben auch als Landesbeauftragter für Informationsfreiheit wahr.