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Aufgaben

des Landesbeauftragten für den Datenschutz

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz trägt durch Beratung und Kontrolle dazu bei, dass mit personenbezogenen Daten ordnungsgemäß umgegangen und so das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt wird.

Er

Seit dem 29. Juli 2006 nimmt er die gleichen Aufgaben auch als Landesbeauftragter für Informationsfreiheit wahr.