Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern hat dem Landtag und der Landesregierung für jeweils zwei Kalenderjahre einen Bericht über seine Tätigkeit vorzulegen. Dazu verfasse ich alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht um damit einen Überblick über die Arbeit meiner Behörde zu vermitteln.
Hier können Sie fortlaufend einige aktuelle und interessante Vorgänge meiner Behörde mitverfolgen und sich somit schon vorab ein Bild über einige Teilaspekte meiner Tätigkeit in diesem Zeitraum verschaffen.
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